17.3. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Kunde zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. Die Frist beginnt mit erfolgten Umzug. Der Umzug ist durch Vorlage der Meldebescheinigung nachzuweisen.