Ab dem 3. Jahr bei der DG ist man - so wie bei allen anderen Anbietern auch - ganz normaler Kunde mit einem Vertrag, der sich - auch wie bei Anderen - stillschweigend um 12 Monate verlängert, wenn man nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Auch gibt es keine versteckten Kosten, die plötzlich ab dem 3. Jahr auftauchen sollten. Sollte "Deutsche Glasfaser" die Preise der Tarif ändern, ist das - wie bei anderen Anbietern auch -, nur mit Ankündigung möglich und es wird ein Sonderkündigungsrecht aktiv.
17.3. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Kunde zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. Die Frist beginnt mit erfolgten Umzug. Der Umzug ist durch Vorlage der Meldebescheinigung nachzuweisen.