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Wenn sich meine Wohnsituation ändert und ich am neuen Wohnort keinen Anschluss von "Deutsche Glasfaser" nutzen kann, habe ich das Recht zu Kündigung?

AGB, Paragraf 17 "Umzug" sagt dazu:

17.3. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Kunde zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. Die Frist beginnt mit erfolgten Umzug. Der Umzug ist durch Vorlage der Meldebescheinigung nachzuweisen.


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