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Entschädung bei einer Störung

Was steht mir wann zu?

vom: 13.06.2024

Vergangenen Dienstag und Freitag ist das Glasfasernetz in weiten Teilen von Krefeld und Meerbusch ausgefallen und ziemlich zügig kam die Frage auf, ob man für den Ausfall entschädigt werden kann.
Eine Entschädigung ist gesetzlich geregelt. Die Informationen gibt es bei der Bundesnetzagentur (BNA) und dort wird auch geregelt, ab wann und wie hoch eine Entschädigung ausfallen kann.

Hier mal ein Ausschnitt von der Website der BNA, zu der wir Sie nach dem "Anreißer" weiterleiten.

Ist Ihr Telefon- oder Internet ausgefallen?
Ist Ihr Internetzugang zu langsam?

Was Sie tun können, erfahren Sie hier.

Wenn Sie Störungen feststellen bei Ihrem
- Telefonanschluss
- Internetanschluss
- Fernseh- oder Rundfunkanschluss
- Mobilfunkempfang

Dann müssen Sie diese immer zuerst Ihrem Anbieter melden. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Entstörung mitwirken müssen.

Screenshot der Seite "bundesnetzagentur.de", Ausschnitt mit den Infos für die Betroffenen einer Störung und was ihnen zusteht

Wir leiten an dieser Stelle auf die Website der Bundesnetzagentur weiter. So ist gewährleistet, dass Sie auch nach Änderungen aktuelle Informationen erhalten.

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