Entschädung bei einer Störung
Vergangenen Dienstag und Freitag ist das Glasfasernetz in weiten Teilen von Krefeld und Meerbusch ausgefallen und ziemlich zügig kam die Frage auf, ob man für den Ausfall entschädigt werden kann.
Eine Entschädigung ist gesetzlich geregelt. Die Informationen gibt es bei der Bundesnetzagentur (BNA) und dort wird auch geregelt, ab wann und wie hoch eine Entschädigung ausfallen kann.
Hier mal ein Ausschnitt von der Website der BNA, zu der wir Sie nach dem "Anreißer" weiterleiten.
Ist Ihr Telefon- oder Internet ausgefallen?
Ist Ihr Internetzugang zu langsam?Was Sie tun können, erfahren Sie hier.
Wenn Sie Störungen feststellen bei Ihrem
- Telefonanschluss
- Internetanschluss
- Fernseh- oder Rundfunkanschluss
- Mobilfunkempfang
Dann müssen Sie diese immer zuerst Ihrem Anbieter melden. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Entstörung mitwirken müssen.
Wir leiten an dieser Stelle auf die Website der Bundesnetzagentur weiter. So ist gewährleistet, dass Sie auch nach Änderungen aktuelle Informationen erhalten.